Allgemeine Geschäfts­bedingungen des Swiss Cupping AG Partnerprogramms

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Swiss Cupping AG, Kirchstr. 7, LI-9490 Vaduz, E-Mail: partner@swisssana.com (im Folgenden „Swiss Cupping AG“) und den Vertragspartnern (im Folgenden „Partner“) des PHALLOSAN ® forte Affiliate Programms (im Folgenden „Partnerprogramm“).
(2) Swiss Cupping AG erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Swiss Cupping AG und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn Swiss Cupping AG ihrer Geltung nicht widerspricht.
(3) Vertragsgegenstand ist die Teilnahme am Partnerprogramm von Swiss Cupping AG, mit dem der Vertrieb des Penisvergrößerungsgerätes von Swiss Cupping AG über die Website des Partners aus gesteigert werden soll.
(4) Diese AGB richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag zwischen Swiss Cupping AG und einem Partner über die Schaltung von Werbemitteln kommt ausschließlich über das Bewerbungsverfahren von Swiss Cupping AG zustande, in dessen Rahmen der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm abgibt und dabei diese AGB akzeptiert.
(2) Die Präsentation des Partnerprogramms auf der Website von Swiss Cupping AG stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, ein Angebot zur Teilnahme an dem Partnerprogramm abzugeben. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Swiss Cupping AG ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder die Zugangsdaten zu dem Partnerbereich an den Bewerber versendet.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit Swiss Cupping AG.
(4) Vertragspartner können nur Unternehmer im Sinne des §14 BGB werden.


§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm von Swiss Cupping AG, mit dem der Vertrieb des Penisvergrößerungsgerätes von Swiss Cupping AG über die Website des Partners aus gesteigert werden soll. Swiss Cupping AG stellt dem Partner zu diesem Zweck über das Partnerprogramm eine Auswahl an Werbemitteln (Werbebanner, Textlinks, Videos und Bilder) zur Verfügung.
(2) Der Partner wird die Werbemittel in eigener Verantwortung auf seiner / seinen im Partnerprogramm angemeldete(n) Website(s) (im Folgenden „Partner-Website“) platzieren. Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.
(3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen) erhält der Partner eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist.
(4) Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
(5) Swiss Cupping AG behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so ist er berechtigt, Swiss Cupping AG dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.


§ 4 Bediensystem des Partnerprogramms

(1) Swiss Cupping AG stellt eine Partner-Identifikationsnummer bereit, mit der die Webserver Besucher, die von Partner-Websites kommen, identifiziert werden können. Dies geschieht automatisch mit Beginn des Vertrages zwischen Swiss Cupping AG und dem Vertragspartner.
(2) Darüber hinaus wird der Partner zum Zeitpunkt der Registrierung für das Programm aufgefordert, ein Passwort zu wählen, das zusammen mit der Partnernummer Zugang zu einer Bedienoberfläche gibt. Diese Bedienoberfläche bietet Statistiken über den Kundenverkehr von der Partner-Website an Swiss Cupping AG sowie Informationen über Bestellungen, die über den Partner gemacht wurden.
(3) Der Vertragspartner ist für die Einbindung dieser Identifikationsnummer in ihre Links zu Swiss Cupping AG auf seiner Website selbst verantwortlich.


§ 5 Pflichten von Swiss Cupping AG

(1) Swiss Cupping AG verpflichtet sich vertraglich zur Bestellbearbeitung, zur Rechnungsstellung, zur Versendung der Produkte, zur Pflege des Kundenkontakts, zur Bearbeitung von Reklamationen sowie zur Bereitstellung eines Informationssystems mit den Ergebnissen des Programms für den Partner.
(2) Swiss Cupping AG stellt dem Partner eine Auswahl an Werbemitteln (Bannern) zur Verfügung, die in Regelmäßigkeit dem Produktsortiment angepasst werden. Der Partner kann von Swiss Cupping AG jederzeit eine farbliche und textliche Anpassung der Werbemittel an die Partner-Website anfordern.
(3) Swiss Cupping AG betreibt ihre Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Swiss Cupping AG schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website von Swiss Cupping AG angebotenen Produkte und Werbemittel steht im alleinigen Ermessen von Swiss Cupping AG.


§ 6 Vertragspflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Links zu Swiss Cupping AG mit seiner entsprechenden Identifikationsnummer einzubinden, so dass das Programm die Umsätze überwachen kann, die von dieser Website aus gemacht wurden.
(2) Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, andere als die ihm von Swiss Cupping AG zur Verfügung gestellten Werbemittel zu nutzen oder diese eigenmächtig abzuändern. Die von Swiss Cupping AG zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag genannten Zwecke genutzt werden.
(3) Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen oder auf sonstige Weise geeignet sind, dem Ruf von Swiss Cupping AG zu schaden.

Nicht erlaubt ist insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die

  • Konkrete medizinische Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen
  • Rassismus
  • Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum
  • Hetzen gegen Personen oder Unternehmen
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten
  • sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten

darstellen, betreffen oder beinhalten.

Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst Erwähnung finden noch darf von der Partner-Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
(4) Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads und/oder Sales über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen ist untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads und/oder Sales zu generieren oder für eine Zuordnung von Sales zum Partners zu sorgen:

  • Vortäuschung von Leads oder Sales, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellungen von Waren auf der Webseite von Swiss Cupping AG
  • Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel von von Swiss Cupping AG nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird
  • Cookie Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer der Partner-Webseite zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Werbemittel angeklickt hat
  • sonstige Formen des Affiliate Frauds (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview-Technologie um damit für eine Erhöhung von Leads zu sorgen
  • Verwendung von für Swiss Cupping AG oder Dritten rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Partner-Website ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Swiss Cupping AG. Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit Swiss Cupping AG oder von Swiss Cupping AG angebotenen Produkten führen können. Der Partner darf insbesondere nicht Website, Landingpages oder andere Auftritte von Swiss Cupping AG kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von Swiss Cupping AG übernehmen. Der Partner muss den Eindruck vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von Swiss Cupping AG handelt oder dass ihr Betreiber mit Swiss Cupping AG in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Auftritt von Swiss Cupping AG sowie von deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch Swiss Cupping AG.

(5) Der Partner verpflichtet sich, die Partner-Website auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
(6) E-Mail-Werbung, die Werbemittel von Swiss Cupping AG enthält oder auf sonstige Weise für Swiss Cupping AG wirbt, darf nur erfolgen, wenn für alle Empfänger eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-In-Verfahren vorliegt und dokumentiert wurde.
(7) Der Partner wird unverzüglich Werbemittel von Swiss Cupping AG von der Partner-Website entfernen, wenn er von Swiss Cupping AG dazu aufgefordert wird. Dies gilt auch und insbesondere für Websites, auf denen Swiss Cupping AG eine Einbindung der Werbemittel von Swiss Cupping AG gleich aus welchem Grund nicht oder nicht mehr wünscht.
(8) Der Partner wird bei einer etwaigen Bewerbung der Partner-Website auf einen Bezug zu Swiss Cupping AG und Produkten von Swiss Cupping AG verzichten. Insbesondere wird der Partner keine kontextbasierten Werbeanzeigen (insbesondere Google AdWords oder AdSense) schalten, die die Bezeichnung „Phallosan“ bzw. „Swiss Cupping AG“ enthalten oder aufgrund der Verwendung des Keywords „Phallosan“ bzw. „Swiss Cupping AG“ ausgeliefert werden. Das gleiche gilt für die Namen von sonstigen Produkten von Swiss Cupping AG.
(9) Der Partner verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Trackingsystem und die Websites von Swiss Cupping AG zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das Partnerprogramm oder einzelne Beteiligte des Partnerprogramms schädigen können.
(10) Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Swiss Cupping AG führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes von Swiss Cupping AG zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von Swiss Cupping AG handelt oder dass ihr Betreiber mit Swiss Cupping AG in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Webauftritt von Swiss Cupping AG sowie von deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch Swiss Cupping AG.


§ 7 Vergütung

(1) Der Vertragspartner erhält von Swiss Cupping AG eine erfolgsabhängige Vergütung für Sales, die auf der Swiss Cupping AG-Website von Partner-Leads durchgeführt werden.
(2) Der Anspruch auf Zahlung Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Durch die Werbetätigkeit des Partners ist ein Sale eines Endkunden mit Swiss Cupping AG zu Stande gekommen
  • Der Sale ist von Swiss Cupping AG protokolliert („getrackt“) worden
  • Der Sale ist von Swiss Cupping AG freigegeben und bestätigt worden und es liegt kein Missbrauch im Sinne der Ziff. 6.3 dieser AGB vor.
  • Als Sale gilt eine auf der Swiss Cupping AG-Website von einem Endkunden generierte vollständig durchgeführte Bestellung, die von dem Endkunden auch bezahlt wurde. Rückabwicklungen – gleich aus welchem Grund – gelten nicht als Sale, wenn der Endkunde nicht gezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen erstattet werden. Rückabwicklungen, die mehr als 8 Wochen nach Zahlung des Endkunden geschehen, bleiben außer Betracht.

(3) Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen des Partners oder seiner Angehörigen.
(4) Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die aufgrund von Partner-Leads zustande kommen, die über Partner-Websites oder andere Werbeflächen generiert wurden, bei denen Swiss Cupping AG den Partner zu der Entfernung der Werbemittel aufgefordert hat.
(5) Maßgeblich für die Frage, ob ein Sale auf einem Partner-Lead beruht, ist das von Swiss Cupping AG eingesetzte Trackingsystem. Vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen im Partnerprogramm oder bei einzelnen Kampagnen gilt das Prinzip „Last Cookie Wins“ bei einer Cookie-Laufzeit von 14 Tagen. Swiss Cupping AG trifft keine Zahlungspflicht, wenn durch Swiss Cupping AG, einen Erfüllungsgehilfen von Swiss Cupping AG oder Dritte ein Ausfall des Trackingsystems oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird.
(6) Abweichend von vorstehendem Absatz 5 sind Bestellungen dann nicht vergütungspflichtig, wenn
- die jeweilige Bestellung im Rahmen einer zeitlich befristeten Rabattaktion oder einer vergleichbaren zeitlich befristeten Promotionaktion erfolgte, die mit vergünstigten Konditionen (insbesondere einem rabattierten Kaufpreis) verknüpft ist
und/oder der jeweilige Endkunde
´- über einen AdWord Link zur Website der Swiss Cupping AG weitergeleitet wird
oder
- innerhalb der letzten 14 Tage vor der Entstehung des Partner-Leads bereits auf einen AdWord Link der Swiss Cupping AG geklickt oder die Website von Swiss Cupping AG besucht hatte (zur technischen Umsetzung sind Endkunden nach einem Klick auf einen AdWords Link der Swiss Cupping AG oder dem Besuch der Website für einen Zeitraum von 14 Tagen für Tracking-Cookies gesperrt).

Swiss Cupping AG wird dem Partner eine Abrechnung der Vergütungsansprüche in dem Kundenkonto zur Verfügung stellen. Der Partner wird die Abrechnung unverzüglich prüfen. Hat der Partner gegen eine Abrechnung Einwendungen, sind diese innerhalb von einer Woche schriftlich gegenüber Swiss Cupping AG geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Abrechnung als zutreffend.
(7) Vergütungsansprüche werden jeweils zwei Monate nach Ende des Monats zur Zahlung fällig, in den der Zahlungseingang des Endkunden für den betreffenden Sale fällt. Vergütungsansprüche sind nur fällig, wenn ein Mindestauszahlungsbetrag von 300 €/USD erreicht ist. Die Vergütungshöhe finden Sie in Ihrem Partner Konto.
(8) Die Auszahlung erfolgt per PayPal mit schuldbefreiender Wirkung an die vom Partner im Kundenkonto hinterlegte PayPal Verbindung. Etwaige PayPal/Bankgebühren gehen zu Lasten des Partners. Die angegebene Provision versteht sich als Brutto-Entgelt und wird inclusive einer jeweiligen Mehrwertsteuer ausgezahlt. Die Abführung der Mehrwertsteuer ist Sache des Vermittlers. Es ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt des Vermittlers maßgebend.


§ 8 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Swiss Cupping AG haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Swiss Cupping AG bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Swiss Cupping AG nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Eine weitergehende Haftung von Swiss Cupping AG besteht nicht.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Swiss Cupping AG.


§ 9 Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe

(1) Der Vertragspartner stellt Swiss Cupping AG und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Nutzung des Partnerprogramms vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, alle Kosten zu ersetzen, die Swiss Cupping AG durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(2) Der Partner verpflichtet sich, für jeden Fall des Missbrauchs gem. § 6 Abs. 4 eine von Swiss Cupping AG nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird das Zwölffache des stärksten Monatsumsatzes des Partners innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Missbrauch nicht übersteigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Swiss Cupping AG bleiben von dieser Regelung unberührt


§ 10 Nutzungsrechte

(1) Die vertragsgegenständlichen Inhalte sind durch das Urheberrechtsgesetz/gewerbliche Schutzrechte geschützt. Swiss Cupping AG räumt dem Anbieter für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches Recht und ausschließlich auf die Nutzungsberechtigten beschränktes Recht ein, die vertragsgegenständlichen Inhalte zu nutzen.
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die vertragsgegenständlichen Inhalte durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zu verhindern.
(3) Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der vertragsgegenständlichen Inhalte oder eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Swiss Cupping AG, soweit sie über den in den vorstehendem Absatz 1 eingeräumten Umfang hinaus geht.


§ 11 Vertraulichkeit; Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei zeitlich unbegrenzt (auch über das Ende dieses Vertrages hinaus) geheim zu halten, nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Werden Informationen von einer Vertragspartei als vertraulich bezeichnet, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.
(2) Der Inhalt dieses Vertrages und die dazu gehörenden Unterlagen sind von beiden Parteien vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln.
(3) Die Parteien haben alle ihre Mitarbeiter und sonstige Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedienen, in einer den vorstehenden Absätzen 1 und 2 entsprechenden Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
(4) Die Parteien stellen sicher, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 1 BDSG) die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.


§ 12 Vertragslaufzeit/Kündigung/Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.
(2) Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unbenommen.
(3) Für Swiss Cupping AG liegt ein wichtiger Grund insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Verstoß gegen Bestimmungen gemäß § 6 dieser AGB;
  • Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Vertragspartner, z.B. vertragswidriger Inhalt und Ausrichtung der Website des Vertragspartners oder unangemessener Gebrauch des Kommunikationsmaterials von Swiss Cupping AG durch den Vertragspartner;
  • Verwendung oder Vorhandensein von nicht rechtmäßigem Inhalt auf der Website oder Verwendung von Material oder Leistungen ohne Genehmigung des Urhebers;
  • Verwendung nicht autorisierter Verfahren wie Spam oder Verfahren, in denen der Sender nicht eindeutig gekennzeichnet oder der Besucher getäuscht wird.

(4) Bei Beendigung des Vertrages muss der Partner alle Links, Verbindungen, Bildmaterialien, Logos oder andere Arten von Informationen von Swiss Cupping AG unverzüglich von seiner Website nehmen.
(5) Nach Beendigung des Vertrages wird Swiss Cupping AG die vom Partner rechtmäßig erworbenen Kommissionen berechnen und vergüten und die Kommissionszahlungen aktualisieren. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird dem Vertragspartner keinerlei Vergütung mehr gezahlt, auch wenn der Vertragspartner den Link oder sonstige Werbemittel nicht von seiner Website entfernt oder sonst für Swiss Cupping AG tätig wird.


§ 13 – Markenschutz und Markenregistrierung

Dem Affiliate ist es ausdrücklich untersagt, die Marke „Phallosan“ oder in irgendeiner Weise verwechselbare Bezeichnungen, einschließlich Logos, Slogans oder abgewandelter Schreibweisen, als eigene Marke, Domain, Unternehmenskennzeichen oder sonstiges geschütztes Kennzeichen in irgendeinem Land und in keiner Sprache zur Eintragung anzumelden oder registrieren zu lassen. Dies gilt auch für Übersetzungen oder phonetische Ableitungen der Marke.

Zuwiderhandlungen werden zivil- und ggf. strafrechtlich verfolgt und führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(2) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(3) Swiss Cupping AG behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, Swiss Cupping AG dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Swiss Cupping AG hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.
(4) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(5) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist LI-9490 Vaduz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Swiss Cupping AG und dem Vertragspartner.